Golfclub an der Oder e.V.

Platzregeln


1. Ausgrenzen (Regel 27-1)

sind durch weiße Pfosten gekennzeichnet. Die Gelände jenseits der Ausgrenzen auf den Spielbahnen 1, 3, 6, 7, 8 und 9 sind Aus.

 

2. Wasserhindernisse (Regel 26-1)

Wasserhindernisse: gelbe Pfosten und/oder Linien
seitliche Wasserhindernisse: rote Pfosten und/oder Linien
Die Wassergräben zwischen den Spielbahnen gelten als seitliches Wasserhindernis.

 

3. Ungewöhnlicher beschaffener Boden (Regel 25-1)

Boden in Ausbesserung gekennzeichnet mit blauen Pfosten, es muss Erleichterung in Anspruch genommen werden
Tiefe Traktorspuren auf dem Platz gelten als Boden in Ausbesserung.

 

4. Hemmnisse (Regel 24)

Bewegliche Hemmnisse (Regel 24-1)

  • Steine im Bunker
  • alle zu Absperrzwecken eingesetzten Pfosten (ausgenommen die weißen Pfosten), Ketten und Seile
  • Entfernungsmarkierungen am Rand der Spielbahn

Unbewegliche Hemmnisse (Regel 24-2)

  • Wege mit künstlicher Oberfläche
  • alle Brücken innerhalb des Platzes, die nicht Bestandteil eines Hindernisses sind (rot oder gelb markiert)
  • Sprinkler, Schilder, Papierkörbe, Ballwascher
  • Trifft der Ball einen Strommasten und/oder die Stromleitungen, so muss der Schlag ignoriert und straflos wiederholt werden (siehe Regel 20-5). Ist der Ball nicht sogleich wiederzuerlangen, so darf er durch einen anderen Ball ersetzt werden.

 

5. Entferungsmesser

Für alle Wettspiele auf dem Golfplatz darf ein Spieler sich über Entfernungen informieren, indem er ein Gerät verwendet, das ausschließlich Entfernungen misst. Benutzt ein Spieler während der festgesetzten Runde ein Gerät, mit dem andere Umstände (z.B. Steigung, Wind, Temperatur) geschätzt oder gemessen werden können, die sein Spiel beeinflussen können, so verstößt der Spieler gegen Regel 14-3, wofür die Strafe Disqualifikation ist, ungeachtet ob die zusätzliche Funktion tatsächlich benutzt wurde.

 

6. Falsches Grün (Regel 25-3)

Liegt der Ball eines Spielers auf einem falschen Grün, darf er den Ball nicht spielen, wie er liegt. Er muss straflos folgendermaßen Erleichterung in Anspruch nehmen: Der Spieler muss den Ball aufnehmen und muss ihn innerhalb einer Schlägerlänge vom nächstgelegenen Punkt der Erleichterung und nicht näher zum Loch fallen lassen.

 

7. Ball auf dem Grün unabsichtlich bewegt

Die Regeln 18-2, 18-3 und 20-1 werden wie folgt abgeändert:

Liegt der Ball eines Spielers auf dem Grün, ist es straflos, wenn der Ball oder der Ballmarker unbeabsichtigt durch den Spieler, seinen Partner, seinen Gegner oder einen ihrer Caddies oder ihre Ausrüstung bewegt wird.

Der bewegte Ball oder Ballmarker muss, wie in den Regeln 18-2, 18-3 und 20-1 vorgeschrieben, zurückgelegt werden.

Diese Platzregel gilt ausschließlich, wenn der Ball des Spielers oder sein Ballmarker auf dem Grün liegt und jede Bewegung unabsichtlich ist.

Anmerkung: Wird festgestellt, dass der Ball des Spielers auf dem Grün durch Wind, Wasser oder irgend eine andere natürlichen Ursache, wie zum Beispiel die Schwerkraft, bewegt wurde, muss der Ball vom neuen Ort gespielt werden. Ein Ballmarker wird zurückgelegt, wenn er unter diesen Umständen bewegt wurde.

 

Allgemeine Hinweise:

Entfernungsangaben links und rechts des Fairways bis Grünanfang:

  • 50m braune Pfosten
  • 100 m gelbe Pfosten
  • 150 m rote Pfosten

Ist ein Bewerber im Zweifel über seine Rechte wie er zu spielen hat und ein Platzrichter ist nicht umgehend zur Stelle, sollte ein zweiter Ball nach Regel 3-3 (Regelball)gespielt werden. Es muss vor dem Weiterspielen angesagt werden welcher Ball der Ball im Spiel und welcher Ball der Regelball ist. Der Vorfall ist vor Einreichung der Zählkarte der Spielleitung in jedem Fall zu melden.

 

Stand Februar 2017

 

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